Was bedeutet „vermögensrechtlich“?
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Adjektiv
die rechtlichen Bestimmungen für Vermögen (2) betreffend
die rechtlichen Bestimmungen für Vermögen (2) betreffend
Die korrekte Worttrennung lautet ver-mö-gens-recht-lich. Das Wort besteht aus 5 Silben und hat 4 Trennstellen. Wörterbuchdaten ordnen „vermögensrechtlich“ als Adjektiv ein. Die Bedeutung lässt sich kurz so zusammenfassen: die rechtlichen Bestimmungen für Vermögen (2) betreffend.
ver-mö-gens-recht-lich
ver­mö­gens­recht­lich
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