Worttrennung

Silbentrennung von „vermögensrechtlich“

Die richtige Trennung
ver-mö-gens-recht-lich
5Silben
4Trennstellen
AdjektivWortart
vermögensrechtlich wird in 5 Silben getrennt: ver-mö-gens-recht-lich. Es gibt 4 mögliche Trennstellen.
Bedeutung & Wörterbuch

Was bedeutet „vermögensrechtlich“?

Grundformvermögensrechtlich
WortartAdjektiv
Aussprachefɛɐ̯ˈmøːɡn̩srɛçtlɪç
1
Adjektiv

die rechtlichen Bestimmungen für Vermögen (2) betreffend

Schnell erklärt

„vermögensrechtlich“ richtig trennen und einordnen

Die korrekte Worttrennung lautet ver-mö-gens-recht-lich. Das Wort besteht aus 5 Silben und hat 4 Trennstellen. Wörterbuchdaten ordnen „vermögensrechtlich“ als Adjektiv ein. Die Bedeutung lässt sich kurz so zusammenfassen: die rechtlichen Bestimmungen für Vermögen (2) betreffend.

Trennstellen im Detail

Silben von „vermögensrechtlich“

ver gens recht lich
Sichtbare Trennstriche

ver-mö-gens-recht-lich

Bedingter Trennstrich für HTML

ver­mö­gens­recht­lich

Ein sichtbarer Trennstrich zeigt mögliche Trennstellen. Ein bedingter Trennstrich wird dagegen nur sichtbar, wenn an dieser Stelle tatsächlich ein Zeilenumbruch nötig ist.

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