verhören >> fɛɐ̯ˈhøːrən
Definition: [schwaches Verb] richterlich oder polizeilich vernehmen (2)
Beispiel: den Angeklagten verhören
Definition: [schwaches Verb] eine Äußerung missverstehen in dem Sinne, dass man etwas falsch hört, versteht
Beispiel: du musst dich verhört haben, sie hat »Juni«, nicht »Juli« gesagt