unterzeichnen >> unterzeíchnen
Definition: [schwaches Verb] dienstlich, in amtlichem Auftrag unterschreiben; mit seiner Unterschrift den Inhalt eines Schriftstücks bestätigen; signieren
Beispiel: ein Protokoll unterzeichnen
Definition: [schwaches Verb] unterschreiben
Beispiel: er unterzeichnet sich als Regierender Bürgermeister