genehmigen >> genéhmigen
Definition: [schwaches Verb] (besonders amtlich, offiziell) die Ausführung, Verwirklichung einer Absicht, die jemand als Antrag, Gesuch o. Ä. vorgebracht hat, gestatten
Beispiel: die Baubehörde hat den Anbau genehmigt
Definition: [schwaches Verb] sich den Genuss von etwas gestatten
Beispiel: sich ein Gläschen Wein genehmigen