ebenbürtig >> ˈeːbn̩bʏrtɪç
Definition: [Adjektiv] von gleicher vornehmer Abkunft
Beispiel: die zweite Frau des Grafen war nicht ebenbürtig
Definition: [Adjektiv] gleiche Fähigkeiten erkennen lassend; jemandem geistig oder körperlich gewachsen; im Vergleich mit etwas anderem gleichwertig
Beispiel: ein ihm ebenbürtiger Gegner